Sie haben jetzt erlebt, dass die Prüfungen vor dem Amtsarzt einem thematischen Faden folgen können. Das Thema, das wir jetzt ansprechen wird das der Eßstörungen sein.
Das Gebiet der Eßstörungen gehört zu den sogenannten Psychosomatosen und so könnte es zum Beispiel durchaus passieren, dass die Prüfungskommission von Ihnen verlangt, dass Sie aufgefordert werden die anorexia nervosa zu erklären.
Eine Frage hierzu wäre, was bedeutet eigentlich anorexia nervosa und wie sieht ihre Therapie aus?
An dieser Stelle kann es sich aus den Erfahrungen früherer Prüfungen als sinnvoll erweisen, Synonyme zu nennen. Ein Synonym für die anorexia nervosa wäre zum Beispiel die so genannte Pubertätsmagersucht, wobei es schon aus dem Begriff hervorgeht, dass es sich hierbei um ein - teilweise wenigstens - vorübergehendes Erscheinungsbild handelt.
Verweisen Sie - sofern Ihnen das bekannt ist - auf nahe liegende Fälle, verweisen Sie, wenn Sie das möchten und Ihnen präsent ist, auch auf vergleichbare Fälle oder Fälle aus dem alltäglichen Leben. Die Pubertätsmagersucht beschreibt zwar einen Zustand der anorexia nervosa, der aber bis zu einem gewissen Grad auch als Pubertätsaskese eine physiologische – das bedeutet eine nicht pathologische - Wertigkeit bekommt.
Nun, die eindeutige Antwort auf die Frage der Kommission lautet also: Es handelt sich bei der anorexia nervosa um eine psychogene Eßstörung.
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✔︎ einfach erklärt und an Beispielen gezeigt