Auf jeden Fall sollten wir bei diesen vorliegenden Beschwerden, die Mutter an einen Kinderarzt oder an eine Klinik verweisen. Wenn das bisher noch nicht geschehen ist, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie der prüfenden Kommission klarmachen, dass Sie sich voll und ganz bewusst sind, dass der Umgang mit Kindern ein noch viel größeres Ausmaß an Verantwortung von uns verlangt als das gegenüber Erwachsenen und eigenständigen Menschen der Fall ist. Kinder unterliegen der vollen Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten und damit auch in besonderem Maße im Rückschluss unserer Aufmerksamkeit.
Wieder einmal die Vokabel: Wir verweisen an…“ wir verweisen die Mutter oder schicken sie zum Kinderarzt… oder ähnliche Formulierungen, denn wir sind nicht in der Lage kraft Gesetzes jemanden zu einem Psychiater, zu einem Neurologen oder zu einem Kinderarzt zu überweisen!
Sie sollten auf jeden Fall in einer solchen Situation aber Ihrer Verantwortung gerecht werden, indem Sie auf den Kinderarzt oder Klinik verweisen und an dieser Stelle, wenn die Mutter Ihnen berichtet, sie sei schon beim Kinderarzt gewesen, können Sie es bei einer Diagnose wie bei der vorgenannten belassen. Entweder das Kind isst eigentlich normal und die Mutter weist tatsächlich eine Wahrnehmungsstörung auf oder die Eßstörung liegt auf eigentlich seiten der Mutter, die sie sodann auf das Kind projiziert.
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✔︎ einfach erklärt und an Beispielen gezeigt