Die Schlafentzugstherapie ist ein wesentlicher Bestandteil eines größeren therapeutischen Kontexts und ist damit ein wichtiger Bestandteil der Therapie bei großen Depressionen, wenn auch - was bekannt ist - nur mit einem kurzzeitigen also vorübergehenden Erfolg. Trotzdem werden doch mit dem Schlafentzug die Schlafstörungen die im Rahmen einer depressiven Verstimmung oder einer großen Depression auftreten, behandelt. Insofern kann man also festhalten, ähnelt die Schlafentzugstherapie die trotz allem durchaus empfehlenswert ist, in diesem Sinne auch der Symptomverschreibung.
Sie können und sollten auch die Prüfungskommission darauf hinweisen, dass eine Therapie mit Medikamenten, mit Beruhigungsmitteln oder gar Schlafmitteln nach unserer Einschätzung eine problemverschärfende Wirkung aufweistt, so dass wir also beobachten können, dass Menschen die Schlaf- und Beruhigungsmittel zu sich nehmen, am Ende dann unweigerlich in einen Teufelskreis der Abhängigkeit, nämlich der Sucht geraten.
Andere, nicht medikamentöse Therapien, sind vofr diesem Hintergrund auf jeden Fall empfehlenswerter und wenn eine medikamentöse Therapie trotz allem durchgeführt werden müsste, dann zumindest in einer zeitlichen Begrenzung. Eine solche Schlafstörung kann indes verursacht werden durch ganz allgemeine und alltägliche Probleme.
Uns ist das bewusst – die meisten von uns kennen das – und wir könnten in dieser Situation vor der Prüfungskommission auch darauf verweisen, dass eine Begleittherapie bei der Schlafstörung auf jeden Fall eine konfliktauflösende Beratung sein kann oder muss.
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