Kommen wir nun zu einem anderen Themengebiet:
Stellen Sie sich bitte vor, eine 52-jährige Patientin kommt in Ihre Praxis und klagt über Schlaflosigkeit. Menschen die diese Beschwerden aufweisen, neigen dazu Dinge zu sagen wie zum Beispiel, ich habe seit über fünf Tagen nicht mehr geschlafen. Die Patientin verlangt von Ihnen ihr ein Schlafmittel zu verschreiben, mindestens aber ein Beruhigungsmittel. Die Frage die Ihnen von der Prüfungskommission gestellt wird, würde auch in diesem Falle wieder recht allgemein lauten:
Wie verhalten Sie sich, was tun Sie?
Nun, tatsächlich, wie würden Sie sich verhalten, was würden Sie tun?
Es ist sicherlich grundsätzlich einmal sinnvoll und auch notwendig, das Schlafverhalten dieser Patientin zu klären. Erinnern Sie sich daran, dass ein Schlafentzug von fünf Tagen bei einigen Menschen vorkommen kann, aber das Besondere an dieser Situation wäre, sie befinden sich in der manischen Phase einer Zyklothymie. Eine 52-jährige Patientin, die zum Beispiel ausgesprochen erschöpft aussehen mag, verweist uns aber nicht auf das Vorhandensein einer Zyklothymie.
Sie sagt und äußert sich entsprechend, sie habe Schlafstörungen und das schon seit geraumer Zeit. Darüber würde ein Mensch der Zyklothymie hat, nie und nimmer klagen. Der ist heilfroh, dass er nicht zu schlafen braucht. Das heißt also, ein Mensch der über Schlafstörungen klagt, - und nebenbei gesagt das muss er natürlich auch - kann und muss von uns durchaus ernst genommen werden.
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✔︎ einfach erklärt und an Beispielen gezeigt