Eichgesetz:
Das Eichgesetz hat für uns eine Bedeutung.
Hier gibt es eine häufig gestellte Frage: Nennen Sie uns Geräte die dem Eichgesetz unterliegen.
Da wäre zu nennen die Waage, da wäre zu nennen das Blutdruckmessgerät, da wäre Thermometer zu nennen oder die Blutzählkammer. Da kann man ganz allgemein Geräte benennen, mit denen quantitative, also mengenmäßige Messungen durchgeführt werden, bei denen am Ende eine Zahl herauskommt. Die Eichpflicht besteht beispielsweise für unser Blutdruckmessgerät und wenn das Blutdruckmessgerät vom Eichamt als zutreffend eingestuft worden ist, dann wird hinten drauf eine kleine, etwa zweicentstückgroße Plakette darauf geklebt, auf der steht dann ein Jahr und wenn dieses Jahr abgelaufen ist, müssen wir mit unserem Gerät wieder zum TÜV.
Das sind weiterführende Regelungen die wir berücksichtigen müssen und am Ende steht als Empfehlung immer noch die Berufsordnung für Heilpraktiker. Ich bitte Sie, lesen Sie sich die einmal durch, dort steht wie wir unseren Beruf als Heilpraktiker auszuüben haben.
Eine ganz große Frage ist die Frage nach dem Infektionsschutzgesetz. Auch hier werden wir mit der Frage konfrontiert, wie heißt das Infektionsschutzgesetz eigentlich und wieder gilt bei dieser – zugegeben- verblüffenden Frage, - wieso? - heißt es denn nicht Infektionsschutzgesetz, dies nicht als Antwort.
Sondern das Gesetz heißt: „Das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. So heißt das Gesetz und wir müssen auch wissen, dass es am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist.
Ich habe eben einen Moment gezögert Sie werden es mitbekommen haben, nämlich als ich darüber nachgedacht habe das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung. Es gab früher das Bundesseuchengesetz, da hieß es, das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Vielleicht haben Sie davon gehört und dann gab es ein Gesetz das die Behandlung von Geschlechtskrankheiten geregelt hat. Das war das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten beim Menschen.
Und da lautet die Frage, wieso heißt das anders?
Die Antwort muss lauten: Wie soll das Gesundheitsamt die Übertragung von Geschlechtskrankheiten verhüten. Das Gesundheitsamt hat nicht die Macht vorzuschreiben, dass ein Geschlechtskranker beispielsweise Kondome verwendet, was ein Weg wäre, um die Übertragung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern. Trotz alledem, das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ist aufgelöst worden und ist in das Infektionsschutzgesetz eingegangen und hier steht jetzt eben das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 1.1.2001. Das ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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