Es gibt eine Reihe weiterer Regelungen, zum Teil gesetzliche Regelungen, zum Teil Vorschriften, die für uns als Heilpraktiker Gültigkeit haben. Das sind zum Beispiel die Richtlinien für die Blutentnahme und Sterilisation von Instrumenten. Wir dürfen also nicht einen alten Schredder nehmen, sondern wir müssen mit sterilen Geräten am Patienten arbeiten. Die Blutentnahme muss steril erfolgen, Dinge die Sie in Ihrem Unterricht gelernt haben werden in der DVD über das Thema Injektionstechniken behandelt. Wir müssen steril arbeiten und wir müssen sauber arbeiten, Geräte und Instrumente müssen sterilisiert werden in einem Sterilisator.
Abfallbeseitigungsgesetz:
Dann gilt für uns das Abfallbeseitigungsgesetz in engen Grenzen. Das hat seine eigentliche Wirksamkeit im Bereich von Kliniken in denen beispielsweise amputiert wird. Das Amputat, die entnommenen Organe, die gequetschte Niere darf nicht einfach in den Hausmüll geworfen werden, dass ist klar, sondern diese Entsorgung organischer und biologischer Abfälle unterliegt bestimmten Regelungen.
Medizingeräteverordnung:
Dann gilt für uns die Medizingeräteverordnung. Wenn wir medizinische Geräte verwenden, dann müssen sie den Medizingeräteverordnungen unterliegen und denen Genüge leisten. Das heißt also, auch hier müssen wir mit geprüften - und auch nur mit geprüften Geräten - arbeiten.
Röntgenverordnung:
Die Röntgenverordnung hat Gültigkeit für den Heilpraktiker, die sagt wer röntgen will braucht dazu eine Erlaubnis und - ganz klar - wir werden als Heilpraktiker diese Erlaubnis nicht erteilt bekommen. Bitte verstehen Sie, meine sehr verehrten zukünftigen Kolleginnen und Kollegen das nicht als Einschränkung. Das ist eine finanzielle Anschaffung die sich für einen Arzt der vielleicht fünf Röntgenbilder am Tag erstellen wollte überhaupt nicht rechnen würde. Es macht für uns keinen Sinn so etwas zu haben und Kernspintografen, Computertomografen, das könnte man gar nicht bezahlen. Das ist für uns auch nicht von Bedeutung, denn in allen Stadtteilen, oder in allen größeren Städten gibt es Untersuchungspraxen, die haben all diese Millionen teuren Geräte und dorthin können wir natürlich unsere Patienten schicken.
Grundsätzlich ist es so, dass ich meinen Patienten empfehle, gehen Sie bitte zu ihrem Hausarzt und bitten Sie ihn um eine Überweisung zu einer Röntgen- oder anderen Untersuchung die ich nicht durchführen kann. Kommen Sie dann bitte mit den Bildern zurück und wann immer Patienten bildhafte also bildliche Darstellungen ihres Körpers bekommen, bekommen Sie von dem untersuchenden Arzt auch noch eine Auswertung der Bilder dazu und die können wir natürlich ganz genauso lesen. Ich habe schon Patienten gehabt die mit einem so dicken Stapel von röntgen- und computertomografischen Bildern gekommen sind, mit noch mal einem so dicken Stapel von Attesten dabei. Das ist natürlich für uns auch interessant, wir werden und dürfen jedenfalls Röntgenbilder nicht erstellen.
Nutzen Sie unsere medizinischen Lehrfilme. .
✔︎ einfach erklärt und an Beispielen gezeigt
zur optimalen Prüfungsvorbereitung