Behandlungseinschränkung:
Wir behandeln Menschen, auch wenn sie im Dienste anderer ausgeübt wird. Im Dienste anderer, d.h. also zum Beispiel bei Dritten oder für einen Kollegen. Das bedeutet also, es ist nicht möglich, dass ich als Heilpraktiker zum Beispiel Ihnen als Heilpraktikeranwärter sage, bitte behandeln Sie doch einmal meinen Patienten A. Das geht nicht, das dürfen Sie nicht. Dann üben sie die Heilkunde ja auch aus, auch wenn ich sage, ich nehme das alles auf meine Kappe, das geht nicht, das darf ich nicht!
Paragraphen 1 Abs. 3:
Damit sind wir beim Paragraphen 1 Abs. 3: „Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen und er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.“ Die Maßgabe der Durchführungsbestimmungen werden wir besprechen. Wir werden besprechen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie Heilpraktiker werden dürfen. Der andere Teil heißt, „wer diese Erlaubnis erteilt bekommen hat, führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.“ Das ist Recht und Pflicht zugleich. Das bedeutet, wenn Sie die Erlaubnis bekommen haben, erst dann dürfen Sie sich Heilpraktiker nennen und bis dahin sind Sie es nicht.
Wenn Sie die Erlaubnis aber erteilt bekommen haben, dann müssen Sie auch diese Bezeichnung führen. Dann können sie nicht sagen, ich bin Homöopath oder Akupunkteur, denn das sind keine Berufsbezeichnungen, sondern das sind Bezeichnungen von Therapieformen die wir durchführenDas heißt, auf unserem Schild muss oben stehen Hans Maier, Heilpraktiker und dann dürfen wir auf unserem Praxisschild zum Beispiel drei Therapieformen anführen, die wir anbieten.
Die Berufsbezeichnung aber lautet Heilpraktiker. Was sind Sie von Beruf: Heilpraktiker, nichts sonst. Wenn sie akademische Titel erworben haben, wenn sie Akademiker sind, Psychologe, Doktor der Ökologie oder ähnliches, dann dürfen Sie diese Titel im Namen führen, das dürfen wir und vor allen Dingen müssen wir sie dann aber auch so führen, dass die Titel unmissverständlich sind.
Also zum Beispiel „Dr. Hans Maier, Heilpraktiker“. Das könnte einen Patienten denken lassen, daß ich Doktor der Medizin bin, das heißt, es muss unbedingt die Titelerweiterung dazukommen „Dr. Dipl.Ing.“ oder was immer sonst noch dazu steht, das muss in den Titel mit aufgenommen werden.
Nutzen Sie unsere medizinischen Lehrfilme. .
✔︎ einfach erklärt und an Beispielen gezeigt
zur optimalen Prüfungsvorbereitung