Die Dyspnoe stellt unter Umständen deshalb ein lebensbedrohliches Symptom dar, weil dabei ein Verlust der Spontanatmung vorliegt. Und wenn nun diese Spontanatmung auf eine nicht mehr kontrollierbar Art und Weise verloren geht, dann wird demnächst der Patient mit der Atmung vollständig aufhören. Es wird die Sauerstoffversorgung und die Kohlendioxidentsorgung des Organismus eingestellt. Die Folge davon ist, dass dieser Zustand tödlich enden wird.
Demzufolge weist die Dyspnoe vier verschiedene Schweregrade auf - übrigens gibt es in New York eine Gesellschaft die in dieser Hinsicht sehr häufig normsetzend arbeitet. Es handelt sich hierbei um die New York Heart Association, die zum Beispiel auch Durchblutungsstörungen definiert hat - und so haben wir hier eine Dyspnoenormierung, eine Dyspnoeeinordnung, die in den folgenden vier Schritten erfolgt:
Zunächst tritt beim Patienten eine Belastungsdyspnoe auf, das bedeutet also, die Atembeschwerden stellen sich nur unter einer Belastung ein. Anschließend kommt es beim Patienten zu einer Ruhedyspnoe, also Schwierigkeiten beim Atmen und das auch schon im Ruhezustand. Des weiteren kommt es dann zu einer Orthopnoe. Hierbei handelt es sich um eine Atemerschwernis, bei der der Patient nur noch im aufrechten Sitzen atmen kann. Und letztendlich kommt es dann zu einer Apnoe, den vollständigen Atemstillstand.
Wenn nun also ein Patient mit einer Dyspnoe in Ihre Praxis kommt, dann gehen Sie einfach nach folgendem Schema der Überlegungen vor:
Wir schauen uns zunächst einmal an, ganz oben steht die Dyspnoe und die Frage die sich als erste stellen sollte ist, wie dringlich, wie ernst, ist die auftretende Symptomatik.
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