Es wird an dieser Stelle deutlich, dass es schwierig ist zwischen dem biologischen und dem klinischen Tod zu unterscheiden, obwohl das eigentlich notwendig wäre, wir werden gleich sehen warum. Grundsätzlich, es gibt eine Aussage von der Bundesärztekammer die lautet, der Gehirntod ist der Tod des Menschen, aber wir sind mit der Schwierigkeit konfrontiert, den Gehirntod nachzuweisen.
Nun, warum gibt man sich denn eigentlich so viel Mühe den Tod zu definieren, zu sagen, ab wann ist ein Mensch nicht nur klinisch, sondern biologisch tot?
Weil es eine ganz große Frage der Gegenwart ist. Ab wann können wir einem Körper Organe entnehmen weil er sie ja nicht mehr braucht und um die Organe zur Organspende freigeben zu können. Grundsätzlich können Zellen den biologischen Tod des Körpers überleben, das klingt eigentümlich, aber es ist richtig. Die Zellen der Niere zum Beispiel können den Tod des Organismus bis zu 2 h überleben und Samenzellen - halten Sie sich fest - sind bis zu 120 h postmortem befruchtungsfähig und das sind fünf Tage!
Es wäre also theoretisch möglich, dass eine Frau ihrem vor drei Tage verstorbenen Mann Samenzellen entnehmen lässt und die zu einer Befruchtung mit ihrer Eizelle heranzieht. Die Frage warum muss das so genau definiert werden, ist die Frage nach lebenserhaltenden Maßnahmen.
Wie lange sind lebenserhaltende Maßnahmen zu rechtfertigen, wie lange sollen die Apparate angeschaltet bleiben und dann eben, wir können damit auch die Frage beantworten, ab wann darf ein Organismus zur Organspende freigegeben werden.
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